Es begab sich Anfang 2010, recht früh wenn ich nicht falsch liege, dass meine Mutter in Sachen O. die zuständige Behörde kontaktierte, und pro forma Witwenrente beantragte für den Fall, dass er für tot erklärt würde. Merken möge man sich in diesem Zusammenhang, dass sie deutlich erklärte, dass sie auf das Vermögen meines Vaters aus vielen Gründen keinerlei Zugriff hat, weswegen das für sie eine nicht ganz unwichtige finanzielle Causa ist. — Der (Todes-) Fall ist nun amtlich abgesegnet eingetreten. Herzlichen Glückwunsch, könnte man sagen.
Könnte.
Da wäre allerdings das geringfügige Detail, dass sie, um diese Witwenrente zu beantragen, die ihr rückwirkend zum Todeszeitpunkt zusteht, Formulare dafür benötigt, welche sie nach dem Eingang des Gerichtsurteils, das meinen Vater für tot erklärt hat, angefordert hat.
Passiert ist: nichts. Nein, das stimmt so nicht. Eine Woche nachdem ich (Anfang Februar, Ausgangsstempel 3.2.) das Urteil vom 14.1. in der Post hatte und vom Amtsgericht meine Bestallung demzufolge zum Zeitpunkt des Urteils aufgehoben worden ist (mit anderen Worten: ich über nichts, aber auch gar nichts verfügen darf, das meinem Vater gehört hat, es sei denn um z.B. den künftigen Erben – also meiner Mutter und mir – Papiere oder Schlüssel zu übergeben), hat mich die entsprechende Behörde aufgefordert, mal eben doch die 43.000 Euro und ein paar zerquetschte zurück zu überweisen, die sie ja nun zuviel gezahlt haben durch das verfrühte Ableben meines Vaters.
Das wäre im Grunde nicht mal weiter erwähnenswert – zwar sollten auch diese Pappnasen wissen, dass ich das momentan weder kann noch darf, aber sei’s drum.
Pikant ist eher, dass meine Mutter, nachdem sie mehrfach bei der entsprechenden Behörde nachgefragt hat, zu hören bekam, ach ihre Rente? Nö darüber wüsste man nichts, und die Leute mit denen sie gesprochen habe, seien dafür ohnehin gar nicht zuständig, und, ja _wer_ zuständig sei, das wisse man auch nicht, aber das würde man dann schon sehen, irgendwann – nein man könne ihr keinen Ansprechpartner nennen. Aha?
Und jetzt kommt’s: Der Fuzzi beim Amt, der eben noch von nichts wusste und sich für absolut gar nichts fähig sah, auch nur näherungsweise einen Zuständigen oder eine entsprechende Dienststelle im Hause zu benennen, geschweige denn ihr endlich die angeforderten Unterlagen zukommen zu lassen, meinte dann anmerken zu müssen, sie hätte doch wohl ohnehin 44.000 Euro zuviel bekommen, und wann die denn zurück überwiesen würden?
Ich fasse das nochmal zusammen. Mein verstorbener Vater hat zu viel Pension erhalten, weil sein Tod erst festgestellt werden musste. Der Behörde ist sowohl der Umstand seines Verschollenseins als auch die Tatsache, dass seine Konten bis auf laufende Kosten, die nicht den Unterhalt für meine Mutter umfassen, für jeglichen Zugriff gesperrt sind, seit spätestens Januar 2010 bekannt. Abgesehen davon, dass die Rückzahlung der Pension ein rechtlich wie buchhalterisch vollkommen für die Witwenrente meiner Mutter irrelevanter Vorgang ist, verschleppt die Behörde diese Witwenrente augenscheinlich vorsätzlich, während sie keine Hemmungen hat, die Gelder die ihr zustehen umgehend einzufordern, selbst wenn das die Rechtslage gerade gar nicht erlaubt, und ein Mitarbeiter besitzt noch die Frechheit, anzudeuten meine Mutter sei ja (unrechtmäßig) gut versorgt.
Ich habe gerade ein _furchtbar_ höfliches Schreiben an die Damen und Herren abgeschickt, und meiner Mutter geraten, ihren Anwalt in der Sache mal eine kleine Notiz mit etwas mehr Nachdruck aufsetzen zu lassen. Ich weiss nicht ob es bei deutschen Behörden Fortbildungskurse mit dem Titel “Verschleppung von Vorgängen unter maximaler Demonstration von Desinteresse für die Sache mit der Zielsetzung Frustration des Antragstellers” gibt, aber manchmal habe ich den Eindruck..